Zinsabsenkung GRF und PSF

Das Kollegium des Evangelischen Oberkirchenrats hat beschlossen, den Einheitszinssatz im GRF für Einlagen und die Darlehnsgewährung von bisher 2,0% p.a. mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf 1,5% p.a. abzusenken.

Zum gleichen Zeitpunkt wird der Zinssatz für Hinterlegungen im PSF von bisher 4,0% auf 3,0% abgesenkt.

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