Der Verwaltungsrat und der Vorsitzende des Verwaltungsrates sind Organe des Verwaltungszweckverbandes. Deren Kompetenzen ergeben sich aus der Rechtsverordnung sowie der Geschäftsordnung.
Der Verwaltungsrat und der Vorsitzende des Verwaltungsrates sind Organe des Verwaltungszweckverbandes. Deren Kompetenzen ergeben sich aus der Rechtsverordnung sowie der Geschäftsordnung.