Geschenke und Zuwendungen

Immer wieder kommen bei den dem VSA angeschlossenen Rechtsträgern  Fragen auf, in welchem Umfang Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Externe gemacht werden können bzw. dürfen.

Da Sachzuwendungen (Gutscheine, Bücher, Präsentkörbe und sonstige Sachgeschenke) über den jeweiligen „Freibeträgen“ sowie Geldzuwendungen (unabhängig von der Höhe) an Mitarbeiter*innen zu Lohnsteuer führen können, sind die Beträge unbedingt zu beachten und unbedingt der Personalabteilung zu melden. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass im Zweifel den einzelnen Mitarbeiter*innen im Nachgang keine Steuernachzahlung durch das Geschenk droht.

Bei generellen Rückfragen zu der Thematik „Geschenke und Zuwendungen“ oder Fragen zu einzelnen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an Herrn Gabriel Schmidl, Telefon 07641 9185-289, E-Mail: Gabriel.Schmidl@vsa.ekiba.de.

Im Downloadbereich Finanzen stehen Ihnen eine Kurzübersicht zum Thema „Geschenke und Zuwendungen“, die beiden aktuellen Merkblätter des EOK, ein Ablaufschema zu Vorgehensweise sowie eine Vorlage zur Meldung an die Personalabteilung des VSA Emmendingen zum Download bereit.

 

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