Regelungen zum Leistungsentgelt

Als Download finden Sie das Anschreiben des VSA Compact vom Juli 2016 zum Thema Leistungsentgelt.

Seitens des Referat 8 des Evang. Oberkirchenrats wurde nachträglich folgendes mitgeteilt: Die 1% Zahlung ist für Mitarbeitende möglich, auch wenn die Einrichtungen sich in einem Haushaltssicherungskonzept befinden. Allerding muss die Finanzierung gesichert sein. Eine außerordentliche Finanzzuweisung wird nicht gewährt.

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