Unterstützung bei der Meldung der Arbeits- und Wegeunfälle an die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)

Im Namen des evangelischen Oberkirchenrates möchten wir Sie, d.h. die uns angeschlossenen Einrichtungen um Unterstützung bitten.

Um einen Ãœberblick des Unfallgeschehens zu erhalten, u.a. um präventive Maßnahmen in der Evangelischen Landeskirche in Baden zu entwickeln, wird im Evangelischen Oberkirchenrat zentral eine Unfallstatistik geführt. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Verpflichtung (§ 6 ArbSchG), die Arbeits- und Wegeunfälle in der gesamten Landeskirche – entsprechend § 2 Anwendungsbereich des KArbSchutzG zu dokumentieren und auszuwerten.

Die Auswertung der Unfallstatistik 2020/2021 ergibt nach Mitteilung des EOK „unrealistisch“ niedrige Werte. Daher unsere Bitte an Sie: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist jeweils eine Kopie der Unfallanzeige per E-Mail an den Koordinator für Arbeitsschutz, Herrn Wolfgang Mohr, im Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe zu leiten => Wolfgang.Mohr@ekiba.de. Falls dies unterblieben sein sollte, bitten wir Sie dies ggf. nachzuholen.

Für eventuelle Fragen bezüglich der Unfallanzeige von Arbeits- und Wegeunfällen wurden die Informationsschriften aus den Jahren 2009 und 2010 überarbeitet. Die aktualisierte Version 01/2022 wird auch im Service-Portal veröffentlicht (https://www.service-ekiba.de/arbeitsschutz-2/unfallmeldungen).

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie im Service-Portal unter https://www.service-ekiba.de/arbeitsschutz sowie der Download Datei: „Die Unfallanzeige (Arbeits- und Wegeunfall), Gesetzliche Unfallversicherung“. Letztere steht hier ebenfalls zum Download bereit.

FOCUS Business hat das VSA als TOP-Arbeitgeber des Mittelstands 2021 ausgezeichnet

Das Evangelische Verwaltungs- und Serviceamt in Emmendingen wurde in einer gemeinsamen Studie der Redaktion der Zeitschrift „FOCUS Business“ und der Internetplattform „kununu“, einem Arbeitgeberbewertungsportal für Angestellte, Auszubildende und Bewerber zu einem „Top-Arbeitgeber des Mittelstands 2021“ ausgezeichnet. In der Kategorie „Öffentliche Verwaltung“ belegte das VSA Emmendingen bundesweit den 1. Platz.

Insgesamt wurden die rund 950.000 Unternehmensprofile auf kununu.de untersucht und anhand standardisierter statistischer Auswertungen wurde die Liste mit den „Top Arbeitgebern des Mittelstands“ erstellt. Nachzulesen ist die gesamte Auswertung im FOCUS-Heft „Business“ Nr. 4 vom 24.11.2020.

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Quelle: FOCUS-Heft „Business“ Nr. 4 vom 24.11.2020

 

Förder-Wegweiser EKIBA ist online

In Zeiten knapper werdender Mittel wird es künftig für die Kirchengemeinden immer wichtiger werden, sich weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte zu erschließen. Neben dem Fundraising besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme und Stiftungen zu nutzen, um geplante Projekte realisieren zu können.

Über einen neuen Förder-Wegweiser können auf der Homepage der Landeskirche aktuelle Förderprogramme und Stiftungen für die Kirchengemeinden gesucht werden. Dieses Tool wird laufend aktualisiert und erleichtert es, bei der Vielzahl der Fördermöglichkeiten den Überblick zu behalten.

Der Förderwegweiser ist zu finden unter dem Link:

https://www.ekiba.de/kirchenbau-und-kunst/grundlagen/foerderprogramme-und-stiftungen/

 

Neues Merkblatt „Geschenke, Zuwendungen und Aufmerksamkeiten“

Es wurde Seitens des EOK ein neues Merkblatt zum Thema „Geschenke, Zuwendungen und Aufmerksamkeiten“ veröffentlicht. Hier die neuen Regelungen im Überblick:

Geldgeschenke bleiben unzulässig.

Sachzuwendungen:

An Mitarbeitende/Ehrenamtliche zu persönlichen Anlässen (siehe 5.1.3.1) bis zu 60 EUR. Geschenke aus persönlichem Anlass über 60 EUR müssen zwingend der Pauschalversteuerung (§ 37b EStG) unterworfen werden. Geschenke aus persönlichem Anlass über 25 EUR sind von der beschenkten Person (optional der schenkenden Person) an die Personalabteilung zu melden.

An Mitarbeitende/Ehrenamtliche zu sonstigen Anlässen bis zu 10 EUR. Geschenke aus sonstigen Anlässen über 10 EUR müssen zwingend der Pauschalversteuerung (§ 37b EStG) unterworfen werden.

Sobald die Geschenke, die steuerlichen Höchstbeträge oder die kirchlichen Grenzen übersteigen, sind die Geschenke unbedingt der Personalabteilung (und der ZGAST) zu melden, damit diese im Einzelfall die Pauschalversteuerung vornehmen kann. Die Pauschalversteuerung bei Geschenken beträgt derzeit 30 % pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Das hierfür erforderliche Formular ist zwingend auszufüllen und der Kassenanordnung beizufügen, damit eine Auszahlung erfolgen kann. Das Formular können Sie hier downloaden.

Heizungserneuerung und Fördermöglichkeiten

Digitale Heizungsinfoabende am 04.05.2021 und 19.05.2021

Die Heizung in Ihrem Pfarrhaus ist 30 Jahre alt und Sie brauchen eine neue Lösung?
Die Energiekosten in der Kirche sind enorm, was ist zu tun?
Der Kessel im Gemeindehaus ist defekt, wie finanzieren wir das bloß?
Falls Sie eine dieser oder ähnliche Fragen beschäftigen, dann nehmen Sie an den Heizungs-Infoabenden teil. Die Schulung richtet sich an alle interessierten Haupt- und Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie in diesem Informationsblatt.

KSE Energie – von Kirche für Kirche – Web-Seminar für Kirchengemeinden am 27.04.2021

Sich als Kirchengemeinde den Herausforderungen der Energiewende zu stellen, ist kein leichtes Unterfangen. Als kirchlicher Energieversorger ist es Aufgabe der KSE Energie, die Kirchengemeinden dabei im eigenen Sinne und ohne eigene Gewinnorientierung zu unterstützen.

Erfahren Sie mehr über die KSE Energie und das erweitertes Leistungsspektrum, das sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kirchengemeinde, den Klimaschutzzielen und den gesetzlichen Anforderungen der Energiewende richtet. Hierzu lädt die KSE Energie zu einem kostenlosen Web-Seminar „Schöpfungsfreundliche Energieversorgung für Kirchengemeinden“ am Dienstag, den 27. April 2021 von 11 – 12 Uhr ein. Innerhalb einer Stunde stellt Frau Vera Will Ihnen vor, wie andere Kirchengemeinden ihren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung erfolgreich gestalten und wie die KSE Energie womöglich auch Ihnen dabei behilflich sein können.  Anmelden können Sie sich unter www.kse-energie.de/web-seminare.

 

 

Geschenke und Zuwendungen

Immer wieder kommen bei den dem VSA angeschlossenen Rechtsträgern  Fragen auf, in welchem Umfang Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Externe gemacht werden können bzw. dürfen.

Da Sachzuwendungen (Gutscheine, Bücher, Präsentkörbe und sonstige Sachgeschenke) über den jeweiligen „Freibeträgen“ sowie Geldzuwendungen (unabhängig von der Höhe) an Mitarbeiter*innen zu Lohnsteuer führen können, sind die Beträge unbedingt zu beachten und unbedingt der Personalabteilung zu melden. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass im Zweifel den einzelnen Mitarbeiter*innen im Nachgang keine Steuernachzahlung durch das Geschenk droht.

Bei generellen Rückfragen zu der Thematik „Geschenke und Zuwendungen“ oder Fragen zu einzelnen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an Herrn Gabriel Schmidl, Telefon 07641 9185-289, E-Mail: Gabriel.Schmidl@vsa.ekiba.de.

Im Downloadbereich Finanzen stehen Ihnen eine Kurzübersicht zum Thema „Geschenke und Zuwendungen“, die beiden aktuellen Merkblätter des EOK, ein Ablaufschema zu Vorgehensweise sowie eine Vorlage zur Meldung an die Personalabteilung des VSA Emmendingen zum Download bereit.